Sozialschutzpaket III: Unterstützung in Corona-Pandemie wird fortgeführt

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung, Übernahme der tatsächlichen Kosten für Miete, 150€ Zuschlag

(c) Bild: Martin Manigatterer In: Pfarrbriefservice.de
Datum:
Mo. 26. Apr. 2021
Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Dadurch werden weiterhin die tatsächlichen
Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.
Außerdem erhalten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung automatisch im Mai 2021 eine Einmalzahlung von 150 Euro.
Auch der Kinderbonus wird von der Familienkasse automatisch ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig.

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