Wohnen nach Zahlen

Wer Sozialleistungen bezieht, muss bei Wohnungsgröße und Mietkosten vielen Vorgaben genügen

Wohnen Nachricht (c) wobigrafie/pixelio.de
Datum:
Di. 17. Apr. 2018
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Wer eine Wohnung sucht, braucht schon unter normalen Umständen viel Geduld und starke Nerven. Die Nachfrage ist hoch, die Mietpreise sind es ebenso. Wer nur ein kleines monatliches Budget zur Verfügung hat, von Grundsicherung oder Hartz IV lebt oder aufstocken muss, hat es besonders schwer. Für ihn kann die Wohnungsfrage schnell zur Existenzfrage werden. Davon können auch Erika Lieber und Danuta Dorosz einiges erzählen. Beide sind in der Erwerbslosenberatung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Aachen tätig, Lieber in der Städteregion Aachen, Dorosz im Kreis Heinsberg. In nahezu jeder zweiten Beratung gehe es auch um die Kosten der Unterkunft. Da ist zum Beispiel der alte Herr mit der kleinen Rente. Seine Frau ist kürzlich verstorben, und nun ist die Wohnung, in der sie gemeinsam ihr halbes Leben verbracht haben, zu groß und zu teuer für ihn alleine. Das Sozialamt macht ihm zur Auflage, sich etwas Kleineres zu suchen. Zur Trauer und dem Gefühl der Entwurzelung kommen Wohnungssuche und Umzugsstress. Oder die junge hochschwangere Afrikanerin, die froh ist, endlich ihren Aufenthaltsstatus zu haben, nur um feststellen zu müssen, dass sie mit ihrem Baby weiterhin in der Flüchtlingsunterkunft bleiben muss, weil eine Wohnung in angemessener Größe und im vorgegebenen Kostenrahmen fast nicht zu finden ist. Schon gar nicht in kurzer Zeit. Nur zwei von vielen Schicksalen hinter den Zahlen.

Für Menschen, die staatliche Leistungen beziehen, gilt eine sogenannte Angemessenheitsgrenze pro Person für Quadratmeter und Bruttokaltmiete (Miete plus Neben-, ohne Heizkosten), die vom Kreis oder in Aachen der Städteregion festgelegt wird. In konkreten Zahlen sieht das so aus: Wer alleine lebt, hat in der Städteregion Aachen ein Anrecht auf 35–50 Quadratmeter, die in der Stadt Aachen nicht mehr als 424,50 Euro und in Alsdorf oder Stolberg nicht mehr als 358 Euro kosten dürfen. Für zwei Personen liegen die Zahlen bei 50–65 Quadratmetern und 494,65 Euro bzw. 431,60 Euro, für fünf Personen bei 95–110 Quadratmetern und 821,70 Euro bzw. 700,70 Euro.

 

Häuser mit schlechter Bausubstanz

Die Zahlen für die Städteregion sind frisch angepasst und leicht erhöht worden, was drei Jahre nach der letzten Festsetzung schon längst überfällig war. So hatte sich die Situation für alle im Leistungsbezug zuletzt immer weiter verschärft, da die Mieten und Energiekosten munter weiter steigen. Auch die Heizkosten sind seit 2016 festgelegt, wobei der höchste Verbrauch als Maximum angesetzt wird. Das Problem ist nun nach Schilderung der Beraterinnen wie folgt: Die Wohnungen, die vom Preis her überhaupt für diese Menschen in Frage kämen, seien oft in Häusern mit schlechter Bausubstanz, alten Heizungsanlagen, teuren Nachtspeicheröfen, alten Durchlauferhitzern und schlecht isolierten Fenstern. Liegen die tatsächlichen Kosten über dem festgeschriebenen Satz, egal ob Bruttokaltmiete oder Heizkosten, erfolgt die Aufforderung vom Kostenträger, sprich dem Sozialamt oder dem Jobcenter, die Kosten zu senken. Das bedeutet fast immer: Umzug. Eine neue, den Vorgaben entsprechende Wohnung zu finden, kann aber schnell schon mal ein Jahr dauern. Gelingt das nicht, werden die Leistungen nach einer Frist von sechs Monaten trotzdem abgesenkt. Auf den Mehrkosten bleiben die Betroffenen sitzen.

Damit ist noch nicht Ende, denn als Folge verlieren Betroffene auch die Übernahme weiterer Kosten, zum Beispiel im Fall einer Nebenkostennachzahlung. Auch wer zwar eine neue Wohnung findet, aber die zulässigen Quadratmeter oder die Mietobergrenze überschreitet – und seien es nur um 20 oder 30 Euro – wird abgestraft. „Umzugskosten, Kosten für die Renovierung oder Darlehen für die Kaution werden dann nicht mehr übernommen“, erläutert Erika Lieber. Irgendwann seien die Schulden so hoch, berichten die beiden Beraterinnen, dass Wohnungskündigung und im nächsten Schritt die Obdachlosigkeit drohen. „Da lernt man schon Schicksale und jede Menge Verzweiflung kennen“, sagt Danuta Dorosz. „Ist ja auch nicht so, als ob unsere Klienten die einzigen wären, die auf günstige Wohnungen angewiesen sind. Da wird Not gegen Not ausgespielt“, ergänzt ihre Kollegin. Zwar gibt es eine Härtefallregelung, aber nur wer gute Gründe nachweisen kann, zum Beispiel mit einem Attest, dass er unter Depressionen oder Angstzuständen leidet und daher nicht umziehen kann, hat eine Chance. Aber das ist aufwendig und kostet Kraft, die Betroffene oft nicht haben. Gerade in Fällen, wo jemand schwer krank, behindert oder alt ist, wünschen sich Erika Lieber und Danuta Dorosz im Sinne der Menschen mehr Spielraum für individuelle Lösungen.

Es gebe auch immer wieder Vermieter, die die verzweifelte Situation der betroffenen Menschen schamlos ausnutzten. Was da teils an Wohnungen angeboten würde, sei eine Unverschämtheit: Schimmel an den Wänden, keine vernünftigen Sanitäranlagen, im Winter kaum warm zu bekommen und oft in schlechter Wohnlage. Ein weiteres Problem seien Staffelmieten. Da sei schon beim Unterschreiben des Mietvertrages klar, dass die Wohnung auf Dauer nicht zu finanzieren sei. Gleiches gilt für Mietverträge über zwei Jahre, aus denen Mieter vor Ablauf nicht herauskommen. Aus Not, Unkenntnis oder aufgrund von Sprachproblemen ließen sich viele dennoch darauf ein, berichten die Beraterinnen. „Würden sie diese Wohnungen auch noch ausklammern, bliebe gar nichts mehr zur Auswahl.“ Wohnungen, die in Frage kommen, liegen zudem oft in sogenannten „Problemvierteln“, wo niemand hinzieht, wenn er nicht muss. Die Folge ist eine Art „Ghettoisierung“ von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Statt Integration: Ausgrenzung. Spätestens an diesem Punkt kommt dann – nicht nur bei den kirchlichen Erwerbslosenberaterinnen – die Frage nach der Würde eines jeden Menschen ins Spiel. Was ist einem Menschen in Not zuzumuten? Ohne jemanden wie Erika Lieber oder Danuta Dorosz als Unterstützerinnen und Mittlerinnen an ihrer Seite wären viele verloren. Für Arbeitslosenprojekte wie die hier genannten Beratungsstellen wird am 28. und 29. April in den Gotteshäusern des Bistums Aachen gesammelt.

Mehr unter www.solidaritaetskollekte.de

Wohnen 2 (c) Andrea Thomas

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