FFP-2 Masken und Corona- Bonus für Jobcenter-Kunden
Alle Bezieher von Grundsicherungsleistungen der Jobcenter erhalten 10 FFP-2 Masken kostenlos. Grund ist die Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung. Alle Kundinnen und Kunden werden aktuell von ihrer Krankenkasse / -versicherung angeschrieben und erhalten ein Bezugsschreiben. Mit diesem – und dem Personalausweis- ist die Abholung in einer Apotheke möglich. Es fällt keine Zuzahlung an. Die Abholung der Masken ist bis zum 6. März 2021 möglich. Das Jobcenter informiert ferner, dass der seitens der Regierung geplante Corona-Bonus von 150,-- EUR je volljährigem Bezieher mit den Leistungen des Monats Mai ausgezahlt werden soll.
Jobcenter leistet bei Unabweisbarkeit finanziellen Zuschuss
Der Distanzunterricht für Schülerinnen und Schüler besteht pandemiebedingt fort. Auch wenn den Bundesländern Finanzmittel zur digitalen Ausstattung der Schulen zur Verfügung gestellt wurden, ist nicht jedes Kind mit entsprechender Hardware ausgestattet. Bildung ist – auch im Hinblick auf die Arbeitswelt – jedoch wichtig. Daher springen hier die Jobcenter ein, wenn es ansonsten keine Möglichkeit gibt, am Unterricht im „Homeschooling“ teilzunehmen. Antrag unter: https://www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/service/e-service/digitales-endgeraet.html
Die Beratungsstellen Arbeit unterstützen arbeitslose und prekär beschäftigte Menschen und sind ein zentraler Baustein im Kampf gegen Arbeitsausbeutung.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Beratungsstellen Arbeit unterstützen arbeitslose und prekär beschäftigte Menschen und sind ein zentraler Baustein im Kampf gegen Arbeitsausbeutung. Anlässlich ihrer Arbeitsaufnahme zu Jahresbeginn begrüßte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann die Fachberaterinnen und Fachberater der neuen Beratungsstellen im Rahmen einer digitalen Auftaktveranstaltung am 26. Januar 2021.
Das geht gar nicht - Onlineveranstaltung Prekäre Arbeit/ Beschäftigung in Deutschland
Nahezu ein Drittel aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland sind als prekär zu bezeichnen. Darunter versteht man/frau in der Regel Beschäftigungsverhältnisse, die besonders geringen Lohn, keine soziale Absicherung und eine ungewisse Zukunft für die Beschäftigten mit sich bringen. Dazu zählen unter anderem befristete Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, "Minijobs" und Scheinselbstständigkeit. Mitbestimmungsrechte und andere Schutzrechte sind eingeschränkt oder finden keine Anwendung. Anmeldung unter: andris.gulbins@kab-aachen.de
Wir zeigen Solidarität!
Heute am 25.11.2020 werden Gebäude weltweit Orange beleuchtet. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen GEGEN GEWALT AN FRAUEN ! Jeder kleine Beitrag zählt! Wir sind mit dabei! KAB ERWERBSLOSENBERATUNGSSTELLE und ANLAUFSTELLE am St. Josefs Platz 3 !