Hilfen für Hochwassergeschädigte im SGB II und SGB XII

Hochwassergeschädigte können Leistungsansprüche nach dem SGB II und SGB XII haben

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Datum:
Mi. 28. Juli 2021

Die Ansprüche beinhalten:

Unterkunftskosten, Hausratsgegenstände und Bekleidung.

 

Ansprüche können beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt beantragt werden.

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