ene mene meck und du bist weg

Ein verdeckter Skandal

ene mene meck (c) Günter Weber
Datum:
Mi. 2. Mai 2018

Nach wie vor wird Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet!

Leben Kinder mit den Eltern in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft, so haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt im Falle von minderjährigen Kindern sogar ohne weitere Bedingungen. Kindergeld ist eine Leistung der Familienkasse für die Erziehungsberechtigten und wird für jedes anspruchsberechtigte Kind gezahlt. Es stammt aus öffentlichen Mitteln. Derzeit beträgt das Kindergeld seit 01.01.2018 für das 1. Kind und 2. Kind jeweils 194 EUR, für das 3. Kind 200 EUR und ab dem 4. Kind 225 EUR.

Kindergeld wird auf die Sozialleistungen (z.B. Hartz IV) angerechnet

Leider hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 11.03.2010 (Az. 1 BvR 3163/09 entschieden, dass die vollständige Anrechnung von Kindergeld als Einkommen auf Hartz IV Leistungen von Hilfebedürftigen nicht gegen die Grundrechte verstößt. Das Existenzminimum sei nach Auffassung des Gerichts angeblich dennoch gesichert.

Lebt ein Kind mit den anspruchsberechtigten Eltern in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, hat dies die Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen eine Kürzung des Regelsatzes / des Sozialgeldes der Kinder zur Folge.

Klingt nicht nur unfair und ungerecht – ist es auch!

Da Kinder in Hartz IV Familien erwiesenermaßen schlechter gestellt sind als Kinder, die davon nicht betroffen sind, empfinden Leistungsbezieher*innen eine solche Anrechnung zu Recht als unfair und ungerecht. Kinderarmut ist in Deutschland – so auch in vielen Orten des Bistums Aachen – bittere, alltägliche Realität  

So sehen es auch die vielen dem Koordinationskreis Kirchlicher Arbeitsloseninitiativen im Bistum Aachen angehörenden Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren, die das Problem der Arbeitslosigkeit immer wieder ins Gespräch bringen.

Zum 1.Mai 2018 finden daher auch oft in Kooperation mit der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) der jeweiligen Bezirke Informationsstände der Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren in der Stadt Aachen und auch sicherlich in Krefeld und Mönchengladbach statt.

In diesem Jahr wird das Thema „Kinderarmut“ zur Sprache gebracht. Gerade Kinder in Familien, die von Sozialleistungen des Staates betroffen sind, können sich nicht wehren. Die Forderung „Keine Anrechnung von Kindergeld auf Sozialleistungen“ soll Botschaft zum Gespräch mit Passantinnen und Passanten und Besucher*innen der 1.Mai-Veranstaltungen sein. Auch wenn dies alleine keine Lösung der Armutsfrage darstellt, so ist es doch ein Baustein, sich der prekären Lebenslagen von Kindern und Eltern zu nähern.

Die Postkarten mit dem Motto „Ene mene meck und du bist weg!- Keine Anrechnung von Kindergeld auf Sozialleistungen“ sind am 1. Mai an den Ständen der Erwerbslosenberatungsstellen, Arbeitslosenzentren und der KAB erhältlich.

Günter Weber / Wolfgang Cohnen

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